Samstag, 29. April 2017

19. Tag - Fürsprache

Zwischen beiden Modulen ging es mir sehr gut. Die Themen, die wir jetzt behandeln, sollen uns aufzeigen, wie wir mit zukünftigen Betroffenen arbeiten und wie wir ihre Interessen und Belange gegenüber Profis, Angehörigen und Institutionen vertreten und gegebenenfalls durchsetzten können.

Nach der Blitzlichtrunde wurde erst ein Referat eines Teilnehmers gehalten, es war wieder sehr bewegend. Das Gehörte muss erst mal reflektiert werden; dazu stehen wir alle wieder im Kreis und tauschen unsere Eindrücke aus. Der Referierende steht außerhalb und hört zu. Bisher war es immer so, dass der Referierende sehr gerührt war über die Eindrücke, die wir ihm indirekt berichteten. Und hilfreich. Natürlich ist jeder sehr erleichtert, es hinter sich gebracht zu haben. Denn seine eigene Lebensgeschichte vorzutragen ist eine Herausforderung. Dieser Herausforderung muss ich mich das nächste Modul stellen, am Samstag bin ich dran. :((

Kaffeepause.

Unser Dozent stellte uns einen Gastreferenten vor, der schon einige Jahre als Patientenfürsprecher in einer Klinik arbeitet. Wir konnten ihm über eine Stunde die verschiedensten Fragen stellen. Er beantwortete geduldig und geerdet alle unsere Fragen ( und das waren sehr viele), was wir sehr gut fanden. Denn in diesem Bereich wollen wir ja mal arbeiten, und es ist einfach mal hilfreich zu hören, wie es in der Praxis läuft. Natürlich hat er auch von Dingen berichtet, die nicht gut liefen und wie wenig man da Einfluss hat, einzugreifen. Aber er hat auch von erfreulichen Ergebnissen berichtet und das ist auch der Grund, warum er dieses Ehrenamt ausführt. Außer dem Kilometergeld bekommt er kein Geld für dieses Arbeit, er macht dies aus Berufung. Tolle Menschen gibt es!!

Kaffeepause.

Danach kam ein wenig praktischer Teil, wir lernten die Grundlagen des Rechtsstaatsprinzips kennen. Das Rechtsstaatsprinzip (allgemeines Grundrecht) heißt:
  • Selbstbestimmung
  • Freiheit
  • körperliche Unversehrtheit
Das Sozialstaatsprinzip bedeutet:
  • Unterstützung für Menschen in Notlagen
  • und besondere Lebenslagen
Im Grundgesetz steht folgendes:
  • das Recht auf Selbstbestimmung
  • Recht auf Hilfe im Rahmen der Gesetze
  • die Unantastbarkeit der Würde
  • Privatheit
  • Bürgerrechte
Dieses Thema wurde mit etwa einer Stunde behandelt, was jedoch bei weitem nicht ausreicht. Am Sonntag bekommen wir dann nochmals Gelegenheit uns damit zu beschäftigen.

Anschließend eine weitere Gruppenarbeit: Welche Erfahrungen habe ich mit Fürsprache?





Danach wurden die Ergebnisse in großer Runde ausgetauscht und besprochen. Eigentlich hält man überall Fürsprache für alles und jeden, ohne dass man sich darüber bewusst wird. :))

Der Abschluss bildete die Blitzlichtrunde und ziemlich entspannt fuhr ich nach Hause. Bis morgen.

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